Schon bestellt? So handeln Sie richtig
Was tun, wenn man leider doch in einen Fakeshop geraten ist und vielleicht bereits bezahlt hat? Wichtig ist jetzt: Schnell reagieren! Je früher Sie handeln, desto größer die Chance, zumindest einen Teil des Schadens zu begrenzen. Folgende Schritte sollten Sie umgehend einleiten:
1. Zahlung stoppen oder Rückholung veranlassen: Kontaktieren Sie sofort - wirklich sofort! - Ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister, um die Zahlung zu stoppen oder rückgängig zu machen. Was genau möglich ist, hängt von der verwendeten Zahlungsmethode ab:
Überweisung : Ist das Geld schon überwiesen, ist eine Rückholung sehr schwierig. Falls der Auftrag noch nicht vollständig ausgeführt ist, umgehend bei Ihrer Bank anrufen und versuchen, die Überweisung zu stoppen. Sobald das Geld dem Betrüger gutgeschrieben wurde, bekommen Sie es auf diesem Weg meist nicht zurück. Schnelles Handeln direkt nach der Überweisung ist hier entscheidend
Lastschrift (SEPA) : Bei einer Abbuchung per Lastschrift (z.B. vom Girokonto) haben Sie relativ gute Karten: Autorisierte Lastschriften können Sie innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. War die Abbuchung nicht autorisiert (was bei Betrug der Fall ist), beträgt die Frist sogar 13 Monate. Wenden Sie sich an Ihre Bank und lassen Sie den Betrag zurückholen.
Kreditkarte Zahlungen mit Kreditkarte lassen sich in vielen Fällen via Chargeback zurückfordern. Melden Sie der kartenausgebenden Bank den Betrug und beantragen Sie eine Stornierung der Belastung. Viele Banken zeigen sich kulant, vor allem wenn Sie den Vorgang schnell melden. Gegebenenfalls wird die Kreditkarte gesperrt und ersetzt, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
PayPal & Co. Haben Sie über PayPal (oder einen ähnlichen Bezahldienst) bezahlt, eröffnen Sie sofort einen Konfliktfall bzw. Käuferschutzfall beim Anbieter. Schildern Sie, dass Sie keine Ware erhalten haben. PayPal z.B. erstattet in vielen Fällen das Geld zurück, wenn Sie nicht "Geld an Freunde" geschickt haben (diese Friends-&-Family Option ist vom Käuferschutz ausgeschlossen !). Nutzen Sie bei Onlinekäufen also immer die offizielle Kauf-Transaktion. Andere Bezahldienste haben ähnliche Schutzmechanismen - prüfen Sie die Bedingungen und melden Sie den Betrug dort.
Bargeld Transfer Zahlung über Dienste wie Western Union oder MoneyGram bieten praktisch keinen Schutz. Solange das Geld noch nicht abgeholt wurde, könnten Sie höchstens mit Hilfe der Hotline des Dienstes versuchen, den Transfer zu stoppen. Ist das Geld erst einmal vom Empfänger in bar entgegengenommen, gibt es keine Möglichkeit mehr, es zurückzuholen.
Beachten Sie: Bei normalen Überweisungen (Vorkasse) sieht man sein Geld in der Regel nicht wieder . In einer Auswertung lag die Rückerstattungsquote der Banken hier im Schnitt bei nur 7% . Trotzdem gilt: Nicht zögern, sondern sofort die Bank informieren und nachfragen, ob noch etwas zu machen ist. Bei Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal stehen die Chancen wesentlich besser, wenn Sie schnell reagieren2. Beweise sichern: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen und Kommunikationsnachweise rund um die Bestellung. Speichern oder drucken Sie die Bestellbestätigung, Rechnungen, E-Mails vom Verkäufer sowie Screenshots der Angebotsseite und des Shops. Je mehr Belege Sie haben, desto besser können Sie später Ihren Fall darstellen. Notieren Sie sich auch Datum und Uhrzeit der Bestellung und Zahlung. Diese Beweise helfen bei der weiteren rechtlichen Verfolgung und bei Gesprächen mit Bank oder Bezahldienst.
3. Anzeige erstatten: Lassen Sie es nicht dabei bewenden - ein Fakeshop-Betrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Fall von Betrug (§263 StGB). Erstatten Sie daher Strafanzeige bei der Polizei. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun; viele Bundesländer bieten auch Online Wachen an, um Anzeigen bequem im Internet aufzunehmen. Durch Ihre Anzeige erhält die Polizei wichtige Informationen und kann versuchen, Spuren im Internet zu verfolgen . Selbst wenn der einzelne Betrag gering erscheint, sind die Täter oft in großem Stil aktiv - jede Anzeige hilft, das Ausmaß zu dokumentieren und eventuell die Hintermänner zu fassen. Tipp: Notieren Sie in der Anzeige alle bekannten Details (Webadresse des Shops, Konto des Empfängers, Kommunikationsverlauf etc.). Sollten Ihnen im Nachhinein noch Details auffallen, können Sie diese nachmelden.
4. Hilfe und Beratung suchen: Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Die Verbraucherzentrale vor Ort kann Ihnen beratend zur Seite stehen - viele bieten eine Beratung an, bei der Sie Ihre Unterlagen prüfen lassen können. Zudem sammeln die Verbraucherzentralen Fälle wie Ihren, was hilft, andere Verbraucher zu warnen. Erwähnen Sie dort ruhig den Namen des Shops; eventuell ist er schon bekannt. Auch der Marktwächter Digitale Welt (ein Projekt der Verbraucherzentralen) dokumentiert Fake-Shop-Fälle. In Foren oder auf Watchlist-Portalen können Sie den Betrug ebenfalls melden, um andere zu warnen. Beispielsweise veröffentlicht die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig die Webadressen fragwürdiger Shops . Die Watchlist Internet nimmt Meldungen zu Fake-Shops entgegen und stellt Infos bereit. Sie sind nicht alleine tausende andere Verbraucher haben ähnliches erlebt, und es gibt Anlaufstellen, die sich auf solche Betrugsfälle spezialisiert haben.
5. Nicht weiter bezahlen - auch nicht auf Druck: Manche Betrüger lassen nach der Bestellung noch nicht locker. Es kommt vor, dass Opfer später plötzlich Mahnschreiben von angeblichen Inkasso Büros erhalten, die zur Zahlung auffordern, obwohl man ja bereits bezahlt (und nichts bekommen) hat. Solche Fake-Inkassounternehmen arbeiten mit den Fakeshop-Betreibern zusammen, um zusätzlichen Druck auszuüben. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Echte Inkasso-Briefe kommen nur, wenn tatsächlich eine legitime Forderung besteht - bei Betrug ist das nicht der Fall. Zahlen Sie kein weiteres Geld, solange die Lage nicht eindeutig geklärt ist. Im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat (Verbraucherzentrale oder Anwalt). Ignorieren Sie aber keinesfalls Mahnungen, sondern antworten Sie schriftlich, dass Sie bereits Strafanzeige wegen Betrugs gestellt haben. Spätestens dann geben betrügerische Mahner meist Ruhe.
Quellen:Fake-Shops sind leider eine reale Gefahr im Online-Handel, aber mit dem richtigen Wissen können Sie sich schützen. Informieren Sie sich, prüfen Sie genau und handeln Sie besonnen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie Betrügern nicht auf den Leim gehen. Wenn doch einmal etwas schiefgeht, bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie die genannten Möglichkeiten, um Schaden abzuwenden und Ihre Rechte durchzusetzen.
Online einzukaufen soll Freude machen - bleiben Sie also wachsam, dann können Sie das große Angebot im Internet sicher nutzen, ohne Betrügern eine Chance zu geben. Bleiben Sie skeptisch bei unwiderstehlichen Schnäppchen, achten Sie auf seriöse Merkmale eines Shops und verlassen Sie sich im Zweifel lieber auf bekannte Händler. So sind Sie auf der sicheren Seite und können entspannt online shoppen.
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Weltverbrauchertag am 15. März 2024